Zukunftsfähiges Luxemburg

(en Artikel vu mir an dem Sam Tanson, deen haut am Lëtzebuerger Wort publizéiert gouf)

Seit dem Ende der 90er-Jahre fordern déi gréng eine breite Debatte über das zukünftige Modell Luxemburg. Wir sind der Überzeugung, dass wir auch grundlegende Veränderungen nicht scheuen dürfen, wenn wir unser aktuelles Wohlstandsmodell auch für kommende Generationen erhalten wollen.

Neue Standbeine für die Wirtschaft

Ein Großteil unseres Wohlstandes resultiert aus dem Finanzplatz. Wie kaum ein anderes Land auf der Welt profitierten wir von der Boomphase einer vollständig liberalisierten und teilweise von der realen Wirtschaft losgelösten Finanzwelt. Zehntausende neue Arbeitsplätze im Finanz- und Dienstleistungssektor sind in nur zwei Jahrzehnten entstanden. Unser Wirtschaftswachstum lag beständig über dem unserer Nachbarländer. Die Finanzkrisen von 2001 und vor allem die von 2008 (deren Folgen noch andauern) haben die Welt zum Umdenken gebracht. Ein neuer reglementarischer Rahmen muss her, wollen wir immer heftigere Krisen in Zukunft vermeiden. Dies bedeutet jedoch für unser Land, dass die goldene Zeit des Finanzplatzes Luxemburg vorbei ist. Dieser Wirtschaftssektor wird weiterhin bedeutend für unser Land bleiben, doch er wird nicht mehr derart hohe Überschüsse wie in der Vergangenheit abwerfen. Neue – zukunftsträchtige – Wirtschaftssektoren müssen erschlossen werden. Wir müssen unsere Wirtschaftsstruktur auf mehr Standbeinen aufbauen.

Neue, nachhaltige und sozial gerechte staatliche Einnahmen

 Heute stellen Tanktourismus (7,8 Prozent), Tabaktourismus (4,8 Prozent) und elektronischer Handel (5,7 Prozent) zusammen 18,3 Prozent der staatlichen Einnahmen dar. In den kommenden 10 bis 15 Jahren werden diese zu großen Teilen wegbrechen. Diese Steuerausfälle werden sich zu den rückläufigen Einnahmen aus dem Finanzsektor addieren. Angesichts der seit 1990 stark reduzierten progressiven direkten Steuern werden diese Ausfälle dazu führen, dass der Staat weder seine notwendige offensive Investitionspolitik, noch seine Rolle im Sozialbereich ordentlich wahrnehmen kann. Eine Reform unseres Steuersystems wird notwendig sein. Hier müssen vor allem Aspekte von Steuer- und Umverteilungsgerechtigkeit berücksichtigt werden.

Ein dichtes Sozialnetz ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft unabdingbar. Auch die über Jahrzehnte geschaffenen Sozialversicherungssysteme, aufgebaut auf der Generationensolidarität, sind für uns von großer Bedeutung. Doch nicht alles, was in der Vergangenheit geschaffen wurde, ist finanziell gesichert (z. B. Renten), und so manches ist auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit sehr fragwürdig (z. B. die Mammenrent). Wir leisten uns heute zu viele ungedeckte Schecks auf Kosten der nächsten Generation.

Auch wenn die Klimafrage zur Zeit durch die Finanz- und Schuldenkrise aus der öffentlichen Debatte verdrängt wurde, so ist sie deshalb nicht weniger akut. Im Gegenteil: Der C02-Ausstoß hat sich weltweit sogar noch gesteigert und Luxemburg ist bei den Klimagasen Weltmeister. Zudem wird der stetige Preisanstieg, bei den immer knapper werdenden fossilen Brennstoffen uns durch unseren energieintensiven Lebensstil immer stärker finanziell belasten. Eine Energiewende ist daher gerade für Luxemburg unabdingbar.

Wir steuern immer schneller auf 700 000 bis 800 000 Einwohner zu. Um unser Wirtschafts- und Sozialmodell zu bedienen, benötigen wir jährlich Tausende neuer Arbeitsplätze. Es fehlen jedoch die nötigen Wohnungen, Schulinfrastrukturen, die Landesplanung ist defizitär und unsere Mobilitätsgewohnheiten beruhen zu über 80 Prozent auf dem motorisierten Individualverkehr. Um hier gegenzusteuern, muss der Staat massiv in Wohnungen, Schulen, öffentlichen Transport und sanfte Mobilität investieren. Allein hierfür wird die öffentliche Hand Milliarden Euro benötigen. Unser Land hat in seiner Geschichte schon viele Krisen und schwierige Momente überwunden. Auch heute gibt es positive Auswege. Wir müssen heute intelligent und gezielt investieren, eine sozial gerechte Steuerpolitik einleiten und dort sparen, wo es wirklich sinnvoll ist. Unser Finanzplatz kann helfen, neue wirtschaftliche Standbeine aufzubauen. Wir werden keine großindustriellen Betriebe nach Luxemburg mehr anziehen, doch innovative, hochtechnologische Klein- oder Mittelbetriebe in den Bereichen IT, Umwelt- und Energieeffizienztechniken und Biotechnologien, in den zentralen Technikbereichen des 21. Jahrhunderts, müssen und können wir anlocken. Diese werden nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch einen hohen finanziellen Mehrwert bringen. Unsere zentrale Lage, gute Infrastrukturen für diese Bereiche und ein wirtschafts- und sozialpolitisch stabiles Umfeld, sind hier wesentliche Trümpfe. Deshalb müssen Investitionen in Schulen, Universität und Forschung absoluten Vorrang haben.

Ein zukunftsfähiges Luxemburg ist möglich

 Doch auch das Umfeld muss stimmen. Forscher aus dem Umwelt- oder Energiebereich werden nicht in einem Land leben wollen, welches nicht selbst mit gutem Beispiel in diesen Bereichen vorangeht. Luxemburg war in den vergangenen Jahrzehnten der Wirtschaftsmotor einer Großregion (Saar-Lor-Lux, belgische Provinz Luxemburg). Wir haben uns massiv der Arbeitskräfte dieser Region bedient, doch eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde vernachlässigt. Hier liegt sicherlich noch viel Potential. Wir begrüßen daher, dass der neue Wirtschaftsminister in seiner Prospektionsarbeit sich mehr auf die Großregion konzentrieren möchte.

Uns von der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu befreien, ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahrzehnte. Stetig steigende Erdölpreise zerstören jährlich Wirtschaftswachstum, heizen die Inflation an und treiben immer mehr Menschen von der Energie- in die Armutsfalle. Unser gesamtes soziales und wirtschaftliches Fördersystem muss vor diesem Hintergrund untersucht und neu ausgerichtet werden. Intelligente Förderprogramme zur Altbausanierung oder zu mehr Energieeffizienz insgesamt bekämpfen Inflation und Armut und bringen der Bau- und Handwerksbranche über Jahrzehnte neue Aufträge. Sie können daher zum Motor bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze werden. Zum Energiebereich gehört auch die Mobilität, respektive das Luxemburger Mobilitätsverhalten. Intermobilität heißt die Lösung für unser Fortbewegungsproblem. Hierfür müssen wir aber die Grundbedingungen schaffen. Im Regierungskonzept Modu liegen viele gute Ansätze. Sie müssen jedoch integral und zügig umgesetzt werden. Heute ist die Mobilität ein knallharter Wirtschaftsstandortfaktor geworden. Deshalb müssen die hier vorgesehenen Investitionen im öffentlichen Transport absolut Vorrang genießen.

Den meisten Menschen in Luxemburg geht es materiell gut. Doch wir dürfen nicht verkennen, dass fast 20 Prozent der Bevölkerung in Armut oder am Rande der Armutsgrenze leben. Die 80 Prozent, denen es materiell gut geht, sollten damit einverstanden sein, dass wir uns in der Umverteilungspolitik in Zukunft auf die 20 Prozent konzentrieren sollen, denen es schlechter geht. Eine zielgerichtete Sozialpolitik würde Armut besser bekämpfen und dem Staat den nötigen Spielraum lassen, damit dieser intelligent in ein zukunftsfähiges Luxemburg investieren kann. Dies ist im Interesse aller.

Antwort des Schöffenrats auf den Leitartikel vom 26. März 2012 „Fahrrad-Wahn“

Im Leitartikel (LW) vom 26. März „Fahrrad-Wahn“ werden die verschiedenen Initiativen der Stadt Luxemburg angesprochen, die die sanfte Mobilität unterstützen, so wie unter anderem der Fahrradständer „Bikeport“, der vor kurzem bei dem Place Guillaume II aufgestellt wurde. Der Schöffenrat begrüßt, dass dieses Thema angesprochen wird und sich so die Möglichkeit einer Diskussion bietet.

Die Mobilitätsstrategie der Stadt Luxemburg integriert alle Verkehrsmittel, so also auch den Individualverkehr in einer globalen Vision, wo jedem Nutzer des öffentlichen Raums ein Platz in der gesamten Organisation und Raumaufteilung zusteht. In den letzten Jahren wurde prioritär die sanfte Mobilität in den Vordergrund gestellt, da diese noch ein enormes Entwicklungspotential hat. Sie bietet komfortable und flexible Fortbewegungsmittel an, die den öffentlichen Raum einladender gestalten. Das Fahrrad ist und bleibt die ideale Lösung für körperlich aktive Menschen um kurze Distanzen innerhalb der Stadt zurückzulegen.

Um landesweit die Beteiligung des Fahrradverkehrs sowie der sanften Mobilität insgesamt zu fördern und einen Modal Split von 75/25 zu erreichen, muss die Stadt Luxemburg auf einen Modal Split von 60/40 hinarbeiten, da sich 50% der Arbeitsplätze auf ihrem Gebiet konzentrieren und somit den Großteil der Bewegungen ausmacht. Die Erweiterung und Anpassung des Busnetzes, der Ausbau der zentralen Fahrradwege und der dazugehörigen Infrastrukturen sind notwendige Maßnahmen, um diesen Modal Split zu erreichen.

Ziel der Entwicklung der sanften Mobilität ist es demnach nicht, den Raum, der für Autos vorgesehen ist, letzteren zu entwenden, sondern diesen urbanen Raum besser unter den verschiedenen Nutzern aufzuteilen. Infolge dessen hat sich einerseits der Anteil von Fahrradfahrern innerhalb von 3 Jahren vervierfacht und andererseits haben sich die Benutzerzahlen des Busnetzes in den letzten 4 Jahren von 25 auf 33 Millionen gesteigert. Jeder Radfahrer oder Nutzer des öffentlichen Transports beansprucht einen Parkplatz weniger und steht nicht im Verkehr. Auch wenn also in einer ersten Phase Raum für diese Strukturen in Anspruch genommen wird, so werden in einer zweiten Phase mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, da mehr Leute auf den öffentlichen Transport oder Fahrradstrukturen zurückgreifen. Dadurch wird den Autofahrern, für die dieses Fortbewegungsmittel eine Notwendigkeit darstellt, mehr Raum geboten. Ziel ist es, es denjenigen, die mit dem Auto in die Stadt kommen und längere Zeit geparkt sind, ohne dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sind, Mobilitätsalternativen anzubieten, die interessant und flexibel sind und ihren Bedürfnissen entsprechen.

Was die Parkhäuser des Stadt Luxemburg angeht, so ist es korrekt dass die Strukturen, die im inneren Zentrum liegen, schneller belegt sind. In diesem Sinne wird zum Beispiel das Parkhaus Knuedler demnächst vergrößert, um diesem Phänomen entgegenzuwirken sowie den Parkraum, der im öffentlichen Raum im Stadtkern verschwindet, zu ersetzen. Diese Arbeiten werden anfangen sobald die nötigen Genehmigungen vorhanden sind.

Um eine stärkere Rotation der Parkplätze außerhalb der Parkhäuser zu erreichen, muss das Kurzzeitparken gefordert werden. In diesem Bereich wurden bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt, wie unter anderem die Preisgestaltung der Parkhäuser sowie das Festsetzen von Zeitzonen in den Wohnvierteln.

Diese neue Aufteilung des urbanen Raums kommt langfristig auch dem Einzelhandel der Innenstadt zugute. Es ist klar, dass Einwohner und Besucher der Hauptstadt ein Stadtzentrum und deren Geschäfte bevorzugen, die einen fußgängerfreundlichen Stadtkern anbieten, in dem man geschützt vor Verkehr und Abgasen die Geschäftsstraßen entlang „flanieren“ kann. Dies ist nicht nur in manchen Nachbarstädten der Großregion der Fall, sondern auch in, wo nach diesem Prinzip das Zentrum der sanften Mobilität und dem Einzelhandel vorbehalten ist sind und dessen Erfolg unbestritten ist.

Meng Ried um grénge Kongress (24.03.12)

1 Milliarde neue Staatsschulden, wofür?

Die Regierung hat eine Anleihe von 1 Milliarde Euro aufgelegt. Während der Haushaltsdebatten im letzten Jahr wurde noch von einer halben Milliarde gemunkelt. Die Staatsschuld wird sich demnach wesentlich erhöhen: im Jahr 2008 hatte der Staat Schulden in Höhe von 3,2 Milliarden, jetzt werden es 6,2 Milliarden sein.

Die Frage, ob diese Erhöhung der staatlichen Verschuldung richtig oder sinnvoll ist, wird nun auf breiter Basis diskutiert. Auch wenn es nicht überrascht, dass die Regierung den Schritt einer öffentlichen Anleihe macht, so ist zumindest der Zeitpunkt etwas überraschend. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde Finanzminister Frieden nicht müde, um auf die Problematik der öffentlichen Verschuldung hinzuweisen, und forderte mehrmals eine breite Debatte über die zukünftige Entwicklung des Landes.

Unabhängig von der politischen Ausrichtung von Minister Frieden war dies zumindest ein Versuch, um über den tagespolitischen Tellerrand hinaus zu diskutieren. Doch der Enthusiasmus im politischen Raum, sich auf eine Zukunftsdebatte einzulassen, hielt sich in Grenzen. Auch eine grüne Interpellation im Parlament, die in dieselbe Richtung zielte, wurde mit dem Hinweis abgelehnt, eine solche Debatte gehöre in die Diskussion zur Lage der Nation integriert.

Die Regierung greift mit ihrer neuen Schuldenaufnahme dieser Debatte vor, was sehr befremdlich ist. Weshalb werden nicht zuerst die Einsparpotentiale  ausgelotet? Was sind die Prioritäten im Bereich der öffentlichen Investitionsausgaben? Diese Fragen hätten zuerst in einer Generaldebatte im Parlament beantwortet werden müssen, bevor eine neue Anleihe aufgelegt wird. Scheibchenweise werden nun verschiedene große Investitionsprojekte zurückgestellt oder ganz abgeschrieben (siehe Projekt neue Messehallen). Doch ist weiterhin unklar, wie die Prioritätenliste der Regierung genau aussieht. Auch über die geplanten staatlichen Souveränitätsfonds, die ja zukünftig zum Motor der Luxemburger Innovation werden sollen und neue Startups in den Bereichen Biotech, IT Sektor oder Umwelttechnologien fördern sollen, herrscht noch viel Unklarheit.

Staatliche Anleihen sollten nur für öffentliche Investitionsausgaben getätigt werden. Zudem müssen diese sich in eine Gesamtstrategie zur zukünftigen Entwicklungen des Landes einbetten. Diese Strategie fehlt bisher vollkommen. Schlimmer noch: die Regierungsparteien sind sich überhaupt nicht einig, wie und wohin Luxemburg sich in Zukunft entwickeln soll. Daher kommt die Staatsanleihe zu früh. Sie ist nicht eingebettet in eine klare Strategie und riskiert nur zur Fortschreibung einer Politikrichtung zu dienen, die weder finanziell noch wirtschaftlich zukunftsfähig ist. Die Regierung wäre gut beraten gewesen, mit der Staatsanleihe mindestens solange zu warten, bis das Parlament die diesjährigen Beratungen zur Lage der Nation abgeschlossen hat. Oder darf sich von dieser Regierungserklärung außer einem “weiter wie bisher” nichts erwartet werden?

ACTA: Freiheit oder Kommerz?

Das Acta-Abkommen ist der eindeutige Versuch, das Internet kommerziell unter Kontrolle zu bringen. Der Schutz der Urheberrechte und des geistigen Eigentums wird hier zum Vorwand genommen, um des Netz permanent zu überwachen. Um den “Raubkopierern” das Handwerk zu legen, soll es zu einem gläsernen Internet kommen, dessen Konsequenzen weit über den freien Austausch von Daten hinausreichen. Zensur und Kontrolle werden zur Normalität. Im Schlepptau dieses Abkommens riskiert dann aber auch die politische Netzfreiheit, eingeschränkt zu werden. Nicht wenige Machthaber werden daran ihre Freude haben.

Es ist nicht neu, dass auf diese Weise die Profitinteressen von multinationalen Konzernen abgesichert werden sollen. Die Herangehensweise der verschiedenen wirtschaftlichen Lobbys beim Acta-Abkommen erinnert stark an das WTO-Abkommen vor einigen Jahren. Damals wurde unter dem Vorwand von nicht diskriminatorischen Zoll- und Handelsbeziehungen versucht, wirtschaftliche Marktfreiheit vor sozialer, ökologischer und demokratischer Absicherung durchzusetzen, bzw. alle sozialen und ökologischen Schutzmechanismen dem Turbokapitalismus zu opfern. Und genau wie beim Acta-Abkommen wurde versucht, Verträge intransparent, ohne öffentliche politische Debatte durchzudrücken. Dank einer massiven globalen Protestbewegung konnte das Schlimmste abgewendet werden.

Die neue anti-Acta Bewegung hat nun die Urheber dieses Abkommens genauso auf dem falschen Fuß erwischt wie damals die Globalisierungsgegner die WTO-Unterhändler. Viele nationale Regierungen haben das Abkommen unterzeichnet, ohne sich dessen Konsequenzen für das Internet bewusst zu sein. Der Verdacht liegt nahe, dass in so manchen Regierungszentralen der Text nicht einmal gelesen wurde (z.B. in Luxemburg). Erst der Aufschrei der Netzgemeinschaft hat das Abkommen auf die politische Tagesordnung gebracht. Somit wurde eine weitere Bewegung geboren, die ihre Freiheit nicht dem Kommerz opfern will. Und auch sie wird politisch erfolgreich sein!

Staatliche Investitionspolitik: Alles unter Finanzierungsvorbehalt

In Zeiten knapper Kassen und wirtschaftlicher Flaute bekommt die Investitionspolitik des Staates eine doppelte Bedeutung: sie muss Konjunktur belebend sein und sie soll so ausgerichtet sein, dass mit weniger Geld klug investiert, d.h. vorrangig Infrastrukturdefizite behoben werden, oder neue wirtschaftliche Standbeine unterstützt werden. Die öffentlichen Investitionen dürfen nicht Opfer einer blinden Austeritätspolitik werden.

In Zeiten knapper Kassen muss eine Regierung Prioritäten setzen und erst anschließend alle Bereiche, die nicht auf der Prioritätenliste stehen, zurückstellen. Gerade dies hat die aktuelle Regierung aber nicht getan. Sie hat einfach alles unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt, d.h. keine Prioritäten definiert, so dass  die Investitionspolitik beliebig wird. Projekte werden dann nicht mehr im Sinne des Allgemeinwohls umgesetzt, sondern riskieren aus populistischen Beweggründen als unabdingbar dargestellt zu werden. Das erklärt, warum der Finanzminister die wichtigen Projekte im Bereich der Mobilität (Peripheriebahnhöfe und Tram) in Frage stellt, und sein Kollege Sportsminister gleichzeitig Ideen für ein neues Velodrom, respektiv nationales Fußballstadion mitsamt Finanzierungsplan als prioritäre Bauprojekte vorstellt. Politisch kohärent ist das nicht, besonders, wenn man weiß, dass auch der Transportminister die Notwendigkeit einer Trambahn im Rahmen des Verkehrskonzeptes 2020 als notwendig erachtet.

Dabei müsste angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage und der altbekannten infrastrukturellen Defizite Luxemburgs klar sein, welche Bereiche gerade jetzt zu den Topprioritäten zählen müssten:

  • Infrastrukturen für Bildung und Forschung (v.a. hier die Infrastrukturen für die Uni),
  • hochleistungsfähige Datennetze
  • Mobilitätsinfrastrukturen (v.a. öffentlicher Transportbereich),
  • Energieeffizienz (hier v.a. Programme für Altbausanierung)
  • Wohnungsbau
  • alternative Energien

Alle anderen Bereiche müssten diesen untergeordnet werden. Vieles, was in guten wirtschaftlichen Zeiten als “nice to have” einzustufen ist, müsste gegenüber diesen Prioritäten zurückstehen.

Begrüßenswert ist die Schaffung des Zukunftsfonds für neue wirtschaftliche Sektoren. Allerdings dokumentiert dies auch die verpasste Chance: Luxemburg schafft einen solchen nationalen Fonds zu einem Zeitpunkt, wo die goldenen Jahre vorüber sind und die Geldflüsse nicht mehr so üppig sein werden. Die Grünen haben bereits in den 90er Jahren die Schaffung eines solchen Fonds im Parlament gefordert (damals leider mit wenig Erfolg). Wir waren und bleiben der Ansicht, dass staatliche Überschüsse aus nicht nachhaltigen Einnahmen, wie z.B. dem Tanktourismus, ausschließlich für Investitionen in neue wirtschaftliche Standbeine genutzt werden müssen. Die respektiven CSV-Minister haben es damals vorgezogen, die hohen staatlichen Überschüsse der fetten Jahre in elektoral interessante Konsumausgaben fließen zu lassen (markantestes Beispiel: die Mammerent, die im Jahr 2000 von der CSV durchgedrückt wurde und heute jährlich über 100 Millionen Euro im Staatsbudget verschlingt).

Andere Länder haben das anders gemacht. So hat Norwegen schon Anfang der 90er Jahre ein Souveränitätsfonds gegründet, der mit einem wesentlichen Anteil der Einnahmen aus den Ölquellen gespeist wurde. Diese Finanzreserven dürfen nur genutzt werden, um zukunftsträchtige neue wirtschaftliche Standbeine aufzubauen oder zu unterstützen. Die Norweger waren sich bewusst, dass diese Einnahmen nicht ewig den Reichtum des Landes bestimmen werden und es im Interesse der kommenden Generationen klüger sei, einen Teil dieser Einnahmen für die zukünftige Gestaltung des Landes zu reservieren. So sieht nachhaltige Finanzpolitik aus.

Die CSV-LSAP Regierung wäre gut beraten, endliche ihre Investitionsprioritäten zu definieren. Doch angesichts der heutigen Lage müsste ein Nachhaltigkeitscheck des gesamten Staatshaushaltes vorgenommen werden.

Steuerflucht gemeinsam bekämpfen

Die angekündigten und teilweise bereits unterzeichneten bilateralen Steuerabkommen von Deutschland und Großbritannien mit der Schweiz untergraben den erfolgreichen gemeinsamen Kampf der EU-Länder gegen Steuerhinterziehung (via Luxemburger Wort, Süddeutsche Zeitung, der Standard)

Von

  • François Bausch, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Luxemburger Parlament
  • Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
  • Werner Kogler, Finanzsprecher der Grünen im österreichischen Nationalrat

Die Reaktion war vorhersehbar und kam prompt: Direkt nach Bekanntwerden erster Details des angestrebten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz zogen die Regierungen Österreichs und Luxemburgs ihre zuvor angekündigte Bereitschaft zurück, über einen erweiterten Austausch von Steuerdaten zu verhandeln. Als Parlamentarier, die sich seit Jahren für einen stärkeren Kampf gegen Steuerflucht einsetzen, halten wir diese Entwicklung innerhalb der Europäischen Union für fatal. Der Weg, den Deutschland und die Schweiz eingeschlagen haben, betrifft unsere drei Staaten auf unterschiedliche Weise – vor allem aber betrifft er die EU und uns eint die Sorge um einen großen Rückschlag bei der Förderung von Steuergerechtigkeit in Europa.

Das Verhalten der Regierungen von Österreich und Luxemburg zeigt, dass das bilaterale deutsch-schweizerische Abkommen Auswirkungen weit über die beiden unterzeichnenden Staaten hätte. Um die Reichweite dieses Schritts nachvollziehen zu können, muss man etwas zurückgehen in der Geschichte des Ringens innerhalb der EU um einen effektiven Weg, Steuerhinterziehung zu unterbinden: Die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, die 2005 in Kraft trat, war ein Novum, weil zum ersten Mal eine überregionale und wirtschaftlich eng verflochtene Staatengruppe den automatischen Informationsaustausch implementierte. Dieser Austausch, auch wenn er bis heute nicht vollständig ist, ist ein effektives Instrument gegen Steuerflucht, weil  automatisierte Kontrollmitteilungen verhindern, dass den nationalen Steuerbehörden Kapitalerträge ihrer steuerpflichtigen Bürger im Ausland verborgen bleiben. Die Richtlinie war ein großer Erfolg all jener, die sich über Jahre hinweg für eine größere Steuertransparenz eingesetzt haben. Darüber hinaus wurde es explizites Ziel der EU-Institutionen, den automatischen Informationsaustausch möglichst umfassend zu implementieren, auch mit fünf verbundenen Drittstaaten, zu denen die Schweiz gehört

Bis heute sind Österreich und Luxemburg durch eine Ausnahmeregelung nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst, aber wachsender Druck der EU-Partner, gerade auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise, hatte Verhandlungsbereitschaft der Regierungen erzeugt. Dies war möglich aufgrund eines nahezu einheitlichen Auftretens derjenigen EU-Länder, die die Zinsrichtlinie voll umgesetzt haben.  Doch dieser erfolgreiche Prozess wird nun vollständig vom vorgesehenen deutsch-schweizerischen Abkommen konterkariert: Wenn Deutschland mit der Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, das statt des automatischen Informationsaustauschs eine Amnestie für die Vergangenheit und eine pauschale anonyme Abgeltungsteuer für die Zukunft vorsieht – warum sollten die Regierungen anderer Staaten wie Österreich und Luxemburg die für sie günstige Ausnahmeregelung aufgeben? Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen zerstört die gemeinsame EU-Strategie, indem gerade Deutschland, das sich immer für den automatischen Austausch eingesetzt hatte, aus der gemeinsamen Linie ausschert und die EU-Position hintertreibt.

Die bilateralen Abkommen mit der Schweiz haben also zwei negative Effekte: Erstens wird die Implementierung eines automatischen Informationsaustauschs in der gesamten EU dauerhaft verhindert, zweitens gibt es kein einheitliches Auftreten der EU mehr – es droht ein Rückfall in Verflechtungen vieler bilateraler Abkommen, statt die richtige Vorgehensweise gemeinsamer EU-Abkommen und einer EU-weit gemeinsamen Haltung fortzusetzen. Deutliche Kritik kommt daher aus dem Europäischen Parlament und vom Steuer-Kommissar Algirdas Šemeta. Bilaterale Abkommen mit der Schweiz, die mittlerweile auch mehrere andere EU-Staaten anstreben, zerstören so den bislang erfolgreichen Prozess, zu einer gesamteuropäischen Lösung zu kommen. Während nationale Regierungen versuchen, das Problem in Bezug auf die Schweiz zu lösen, erschweren sie die Lösung der Steuerflucht-Problematik mit anderen Staaten. Das ist steuer- wie europapolitisch ein gravierender Fehler.

Fundamentale Gerechtigkeitsprobleme lassen das Abkommen in einem noch schlechteren Licht erscheinen: Steuerkriminelle, die nervenstark genug waren, ihr Geld möglichst lange versteckt zu halten, werden mit einer Amnestie belohnt. Zudem werden sie in den meisten Fällen weniger Steuern nachzahlen müssen als sie auf legalem Weg hätten entrichten müssen. Für die Zukunft gilt eine Abgeltungsteuer, die durch ihre Anonymität nicht nur weiter dazu beiträgt, illegale Aktivitäten zu verschleiern, sondern auch  eine leistungsgerechte Besteuerung verhindert, weil ein einheitlicher Steuersatz statt eines progressiven Tarifverlaufs gilt. Und schließlich beinhaltet der Abkommensentwurf zwischen Deutschland und der Schweiz auch zahlreiche Schlupflöcher, etwa bei Stiftungen, Körperschaften und bei der Verhinderung der Transferierung des Kapitals in andere Steueroasen. Gerade in Zeiten, in denen die Schere zwischen Arm und Reich auseinanderklafft und die sozialen Sicherungssysteme wie die öffentlichen Haushalte finanziell unter Druck geraten, ist es falsch, Steuerabkommen zu beschließen, die dem Staat die Möglichkeit der effektiven Steuerhoheit wegnehmen. Gerade weil die steigende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen eine der Ursachen der Krise ist, wird auch eine sozial gerechtere Umverteilung der Einkommen mittelfristig  zu mehr ökonomischer Stabilität führen.  Das fiskalpolitische Modell der Schweizer Abkommen führt auf Dauer zu reduzierten Steuereinnahmen bei den EU-Mitgliedsländern und wird die desolate Lage der öffentlichen Haushalte verschärfen – auf Kosten der sozialen Gerechtigkeit.

Bislang sind die bilateralen Abkommen mit der Schweiz nur auf Regierungsebene unterzeichnet, aber noch keines ist bislang von den Parlamenten endgültig ratifiziert worden. Es ist also noch nicht zu spät, auf diesem falschen Weg wieder umzudrehen und zur gemeinsamen EU-Strategie zurückzufinden. Genau das muss jetzt erreicht werden.